Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter pro-zeit.de veröffentlichte Webseite der V.L. proZeit Personaldienstleistungen GmbH.
Die Webseite der V.L. proZeit Personaldienstleistungen GmbH stellt digitale Funktionen zur Verfügung, die eine individuelle Nutzung, Eingabe und Verarbeitung von Inhalten ermöglichen.
Für digitale Dienstleistungen gelten die Anforderungen nach § 14 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) i. V. m. § 3 Abs. 1 BFSG sowie der Verordnung zum BFSG (BFSGV).
Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung unter Hinzunahme des Accessibility-Tools von AccessGO.
Aufgrund dieser Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise barrierefrei.
Im Einzelnen sind die folgenden Punkte nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:
Wir arbeiten bereits an der Behebung dieser Barrieren.
Auf unserer Webseite wird das Barrierefreiheits-Plugin AccessGO (www.accessgo.de) von der DGfB Deutsche Gesellschaft für Barrierefreiheit mbH angeboten. Mit diesem können Nutzende unsere Webseite an individuelle Einschränkungen oder Präferenzen anpassen.
Die Einstellungen können über das AccessGO-Symbol abgerufen werden oder alternativ über die Tastenkombination „ALT + 1“. Alle Funktionen können auch mit der Tastatur gesteuert werden.
Unter anderem ist es dadurch möglich, folgende Aspekte anzupassen:
Diese Erklärung wurde erstellt am: 07.11.2025
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
V.L. proZeit Personaldienstleistungen GmbHWenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, informieren Sie bitte unsere oben genannte Stelle oder Person. Wir bemühen uns, Anfragen innerhalb einer angemessenen Frist zu beantworten.
Falls Sie mit der Antwort ganz oder teilweise unzufrieden sind, können Sie sich auch an die folgende Behörde wenden.
Zur Wahrnehmung der Aufgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes errichten die Länder derzeit eine gemeinsame Stelle. Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) soll als neue Anstalt des öffentlichen Rechts in Sachsen-Anhalt, in der Landeshauptstadt Magdeburg, die Arbeit aufnehmen. Voraussetzung hierfür ist die Ratifikation des Staatsvertrages zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) durch alle Bundesländer. Alle Ländern schaffen derzeit die hierfür notwendigen Voraussetzungen.
Ihre Anfragen richten Sie bis zur formalen Errichtung der MLBF an:
MLBF